Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25870
BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16 (https://dejure.org/2017,25870)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 20 F 12.16 (https://dejure.org/2017,25870)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 (https://dejure.org/2017,25870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager; Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung; Beurteilung des Fortbestehens des Grund für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager; Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung; Beurteilung des Fortbestehens des Grund für ...

  • rechtsportal.de

    AtG § 6 Abs. 2 Nr. 4 ; VwGO § 99 Abs. 1 S. 1-2
    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager; Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung; Beurteilung des Fortbestehens des Grund für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f. und vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - DVBl 2015, 901 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Ein solcher Nachteil ist insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 10 und vom 30. November 2015 - 20 F 7.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:301115B20F7.15.0] - juris Rn. 10).

    Es liegt auf der Hand, dass Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Zwischenlagerung von radioaktiven Materialien unterlaufen oder zumindest erheblich beeinträchtigt werden, wenn durch eine Offenlegung die Gefahr besteht, dass die Allgemeinheit und damit potentiell auch Personen, die terroristische Anschläge auf ein solches Lager planen, Kenntnis über Reichweite und Ausgestaltung der Sicherheitsvorkehrungen erlangen können und ihnen anhand von gutachterlich untersuchten Szenarien "Handlungsanleitungen" für ein Vorgehen geliefert würden, das auf einen größtmöglichen Schaden durch die Freisetzung radioaktiver Stoffe gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 11).

    oder sonstigen Einwirkungen Dritter bei der Lagerung radioaktiver Stoffe nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 21).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Eine Bindungswirkung entfällt darüber hinaus auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der ungeschwärzten Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:210116B20F2.15.0] - NVwZ 2016, 467 Rn. 4 m.w.N.).

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der Schwärzungen bedarf (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 und 8).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 das die Klage abweisende Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (7 KS 215/03) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen hatte, gab dieses der Beklagten mit Beschluss vom 22. März 2016 auf, im einzelnen benannte Unterlagen vorzulegen.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 das die Klage abweisende Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (7 KS 215/03) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen hatte, gab dieses der Beklagten mit Beschluss vom 22. März 2016 auf, im einzelnen benannte Unterlagen vorzulegen.
  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f. und vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - DVBl 2015, 901 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2015 - 20 F 7.15

    Geheimhaltungsbedürftigkeit im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
    Ein solcher Nachteil ist insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 10 und vom 30. November 2015 - 20 F 7.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:301115B20F7.15.0] - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

    Der Verweigerungsgrund ist eng auszulegen, der Nachteil muss von erheblichem Gewicht sein (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10 ff. und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19

    Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der

    Der Verweigerungsgrund ist eng auszulegen, der Nachteil muss von erheblichem Gewicht sein (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der geschwärzten Teile der Dokumente bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6 und vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16

    Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden;

    Gegebenenfalls ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang es der genauen Kenntnis des Inhalts der Schwärzungen bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 - NVwZ 2016, 467 Rn. 6, 8 und vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 5.23
    Es erscheint zweifelhaft, kann aber dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Relevanz einer Einstufung von Akten als Verschlusssache im Verfahren nach § 99 VwGO richtig erkannt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10) und er dem Oberverwaltungsgericht die Vorlage der Originalakten unter Hinweis auf § 13 Abs. 2 LVerfSchG M-V verweigern durfte.
  • BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 14.22
    Es erscheint zweifelhaft, kann aber dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Relevanz einer Einstufung von Akten als Verschlusssache im Verfahren nach § 99 VwGO richtig erkannt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10) und er dem Oberverwaltungsgericht die Vorlage der Originalakten unter Hinweis auf § 13 Abs. 2 LVerfSchG M-V verweigern durfte.
  • BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23

    Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

    Es erscheint zweifelhaft, kann aber dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Relevanz einer Einstufung von Akten als VS-Sache im Verfahren nach § 99 VwGO richtig erkannt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10) und er dem Oberverwaltungsgericht die Vorlage der Originalakten unter Hinweis auf § 13 Abs. 2 LVerfSchG M-V verweigern durfte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2022 - 15 P 1/17

    Unzulässigkeit eines In-camera-Verfahrens gegen ministerielle Sperrerklärung;

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, hat zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2019 - 20 F 8.17 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Beschl. v. 28.06.2017 - 20 F 12.16 -, juris Rn. 5 m w. N.; Beschl. v. 21.01.2016 - 20 F 2.15 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.04.2023 - 20 F 17.22

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die zu seiner Person bei einer

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Relevanz einer Einstufung von Akten als VS-Sache im Verfahren nach § 99 VwGO richtig erkannt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - 15 A 2538/14

    Antragstellung einer Person auf Aktennutzung bei einer Behörde hinsichtlich des

    vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 20 F 15.16 -, juris Rn. 7, vom 28. Juni 2017 - 20 F 12.16 -, juris Rn. 5, und vom 21. Januar 2016 - 20 F 2.15 -, juris Rn. 6, 8.
  • BVerwG, 02.01.2020 - 20 F 5.19

    Anspruch auf Auskunft über die beim Niedersächsischen Landeskriminalamt zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht